Wahl der Doktorandenvertretung der TU Kaiserslautern
Die Doktorandenvertretung der TU Kaiserslautern besteht aus je einer Doktorandin oder einem Doktoranden je Fachbereich. Jedes Mitglied der Doktorandenvertretung hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die oder der das Mitglied bei Abwesenheit vertritt.
Die Wahlen für den Fachbereich Mathematik finden im Rahmen der Vollversammlung der Doktorandinnen und Doktoranden des Fachbereichs am 14.06.2022 um 16 Uhr in Raum 48/208 der TU Kaiserslautern statt. Eine Stimmabgabe durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter ist unzulässig.
Zur Durchführung der Wahl wurde folgender Wahlvorstand gebildet:
• Falk Triebsch, vorsitzendes Mitglied (48/514, Tel.: 3927, triebsch@mathematik.uni-kl.de)
• Jessica Borsche (48/515, Tel.: 3246, j.borsche@mathematik.uni-kl.de)
• Maximilian Mertin (48/628, Tel.: 3569, mertin@mathematik.uni-kl.de)
Wahlberechtigt und wählbar sind alle gemäß §34 Absatz 3 HochSchG angenommenen Doktorand*innen des Fachbereiches Mathematik. Es werden für den Fachbereich Mathematik ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied der Doktorandenvertretung der TUK gewählt.
Für die Wahl kann jede bzw. jeder Wahlberechtigte bis zum Beginn der Wahl Wahlvorschläge schriftlich oder mündlich beim Wahlvorstand seines Fachbereichs einreichen. Wahlberechtigte können sich auch selbst vorschlagen. Ein gültiger Wahlvorschlag kommt nur dann zustande, wenn die oder der Vorgeschlagene gegenüber dem Wahlvorstand seines Fachbereichs erklärt, dass sie oder er mit ihrer oder seiner Nominierung einverstanden ist.
Wählen und gewählt werden kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dieses kann bis drei Tage vor der Wahl in Raum 48/515 eingesehen werden (bitte vorher per Mail an gradschool@mathematik.uni-kl.de anmelden). Doktorandinnen oder Doktoranden, die das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können innerhalb der Auslegungszeit dessen Berichtigung beim vorsitzenden Mitglied des Wahlvorstands mündlich oder in Textform beantragen.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Studierenden- oder Mitarbeiterausweis auszuweisen.
Die Wahl wird geheim mit amtlich hergestellten Stimmzetteln durchgeführt, die im Wahlraum bereitgestellt werden. Für die schriftliche Stimmabgabe ist ein eigener Stift mitzubringen.
Kaiserslautern, den 13.05.2022
Falk Triebsch, Vorsitzendes Mitglied des Wahlvorstands des Fachbereichs Mathematik